Umsatzsteuersenkung – Was bedeutet das für den Gewerbemietvertrag?
Das Bundeskabinett hat am 12. Juni 2020 erste umfangreiche Maßnahmen des Konjunkturpakets beschlossen, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie entschlossen anzugehen. Dazu zählt insbesondere die befristete Senkung der Umsatzsteuer im zweiten Halbjahr 2020, welche sich an alle steuerpflichtigen Unternehmen richtet. Als Vermieter einer Gewerbeeinheit sind somit auch Sie von der Senkung der Umsatzsteuer betroffen. Als Hausverwaltung möchten wir daher unsere Kunden mit diesem Artikel informativ mit den wichtigsten Punkten zum Thema Gewerbemietvertrag mit gesenkter Umsatzsteuer unterstützen.
Was ändert sich an der Umsatzsteuer?
Ab den 01.07.2020 tritt die gesenkte Umsatzsteuer in Kraft und gilt bis zum 31.12.2020. Dabei sollen die normale Umsatzsteuer von 19% auf 16% gesenkt werden und der ermäßigte Steuersatz von 7% auf 5%.
Änderungen bei Gewerbemietverträgen
Bei umsatzsteuerpflichtig vermieteten Gewerberäumen ist vertraglich vereinbart, dass der Mieter die Miete zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen hat. Grundsätzlich gilt es nach §14 Abs.4 USTG dem Mieter eine Rechnung auszustellen, damit dieser seinen Vorsteuerabzug geltend machen kann. Üblicherweise wird bei Mietverträgen nicht jeden Monat eine explizite Rechnung gestellt, sondern der Mietvertrag selber fungiert dann als Rechnung, sodass die Anforderungen nach §14 Abs.4 USTG damit erfüllt sind.
Durch die temporäre Senkung der Umsatzsteuer muss nun eine Anpassung des bestehenden Gewerbemietvertrages erfolgen. Wird keine Korrektur vom Vermieter in Form eines Nachtrags vorgenommen, wird die überhöht ausgewiesene Umsatzsteuer (19%) dem Finanzamt geschuldet, während der Leistungsempfänger (in diesem Falle der Gewerbemieter) nur Steuern in Höhe von 16% vorsteuerrechtlich abziehen darf.
Welche Angaben muss der Nachtrag beinhalten?
Es reicht aus mithilfe eines Nachtrags zum Gewerbemietvertrag eine Korrektur der Umsatzsteuer zu tätigen.
Dabei müssen folgende Angaben enthalten sein:
- Name des Vermieters und Name des Gewerbemieters
- Steuernummer bzw. Umsatzsteuer-ID des Mieters und des Vermieters
- Bezug auf den Mietvertrag
- Ausstellungsdatum
- Fortlaufende Rechnungsnummer
- Beschreibung der Leistung – in diesem Fall die Miete ab den 01.07.2020
- Anfallende Netto-Miete in EUR
- Neuer Steuersatz 16%
- Neuer Steuerbetrag in EUR
(Stand vom Bundesministerium der Finanzen Juni 2020)