Die Folgen von Corona auf den Immobilienmarkt

In den letzten Wochen hat CoVid-19 auf unser soziales Leben, Gesundheitssystem und Aktienkurs bereits großen Einfluss genommen. Angesichts der fallenden Börsenkurse liegt die Frage nahe, wie sich das Virus auf den Immobilienmarkt auswirken wird.

Zur Zeit kann erst einmal Entwarnung bezüglich des Immobilienpreises geben werden. Zwar ist durch die auferlegte soziale Distanzierung der Vermittlungsvorgang verlangsamt worden, jedoch sind noch keine starken Auswirkungen im Kaufpreis oder sogar bei der Nachfrage zu erkennen. 

Man kann mutmaßen, dass aufgrund der Krise die Immobilienpreise kurzfristig sinken werden. Ein Grund ist, dass Bundesanleihen aufgrund der massiven staatlichen Hilfsprogramme für Investoren unattraktiver werden, wodurch wiederum die zur Zeit niedrigen Bauzinsen wieder steigen könnten. Ein weiterer Grund ist, dass Immobilieninvestoren durch die vermehrte Stundung der Mieten auf kurze Sicht weniger Rendite einfahren könnten und dadurch gezwungen sind, ihre Immobilien auf dem Markt anzubieten.

Es ist jedoch zu erwarten, dass die generelle Wohnungsnot und die wachsende Nachfrage nach Immobilien auch nach der Corona-Krise weiter bestehen wird. Es gibt sogar Grund zur Annahme, dass Deutschland durch den relativ souveränen Umgang mit der Krise und das leistungsstarke Gesundheitssystem ein noch attraktiveres Einwanderungsland werden könnte. Dies gilt insbesondere für Migranten aus kaufkraftstarken europäischen Ländern sowie der USA.

Können Wohnungsbesichtigungen trotz Corona noch stattfinden?

Grundsätzlich dürfen Einzelbesichtigungen noch durchgeführt werden. Jedoch soll auf Massenbesichtigungen verzichtet werden. Dazu erkundigen wir uns im Voraus über den Gesundheitszustand der jeweiligen Interessenten und achten darauf, dass die Hygienevorschriften eingehalten werden können. Als Alternative zur persönlichen Besichtigung bieten wir auch eine Video-Führung an, um einen ersten Einblick zu ermöglichen. Erst nach weiterhin bestehendem Interesse laden wir dann einzelne Bewerber zu individuellen Besichtigungsterminen ein.

Wie sieht es jedoch aus, wenn die zu verkaufende Eigentumswohnung noch vermietet ist?

Hier gilt es, mit den bestehenden Mietern bezüglich der Besichtigungstermine abzusprechen. Wenn möglich, sollten aber auch hier so wenige Besichtigungen wie möglich durchgeführt werden, um damit auch den Mieter nicht zu gefährden.

Darf der Mieter einen Termin aufgrund Corona verweigern?

Dies ist eine Frage, die vorsichtig abgewogen werden muss. Grundsätzlich gilt, dass der Mieter nach rechtzeitiger Terminabsprache eine Besichtigung in der Wohnung zulassen muss. Normalerweise wird für solche Fälle ein entsprechender Paragraph im Mietvertrag vereinbart. Unter dem Umstand einer Pandemie sind jedoch Massenbesichtigung für den Mieter unzumutbar und können daher vom Mieter verweigert werden. 

Wenn allerdings nach einer sorgfältigen Vorauswahl nur einzelne Kaufinteressenten – möglicherweise mit Mundschutz, Handschuhen oder ähnlichem versehen – die Wohnung besichtigen wollen, so spricht einiges dafür, dass ein Mieter dies nicht gänzlich verweigern kann. 

Mehrere nacheinander folgende Besichtigungen sind dennoch zu vermeiden. Bei Einzelterminen muss eventuell der Makler vorerst draußen bleiben. Sollte außerdem ein Corona-Fall im Hause bekannt sein sind keine Besichtigungen erlaubt und müssen daher abgesagt werden. Unklar ist derzeit auch die Rechtsfrage im Falle, dass der Mieter zu einer besonderen Risikogruppe gehört. Selbstverständlich würden wir hier von Besichtigungen, welche einen direkten Kontakt mit dem Mieter erfordern, absehen. 

Können Verkäufer und Käufer trotz Corona noch zum Notar?

Grundsätzlich kann der Termin beim Notar wahrgenommen werden. Aus Praxiserfahrung bieten einige Notare bereits an, mithilfe von Video- oder Telefonkonferenzen in Kombination mit einer Vollmacht, den Kaufvertrag auch ohne körperliche Anwesenheit der Parteien zu beurkunden.