<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Gutzki Immobilien</title>
	<atom:link href="https://gutzki-hamburg.de/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://gutzki-hamburg.de</link>
	<description>Hanseatische Hausverwaltung Hamburg</description>
	<lastBuildDate>Mon, 22 May 2023 19:47:34 +0000</lastBuildDate>
	<language>de</language>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://wordpress.org/?v=7.0</generator>
	<item>
		<title>Die Herausforderungen der Immobilienverwaltung: Erfolgreiches Navigieren durch komplexe Aufgaben</title>
		<link>https://gutzki-hamburg.de/die-herausforderungen-der-immobilienverwaltung-erfolgreiches-navigieren-durch-komplexe-aufgaben/</link>
					<comments>https://gutzki-hamburg.de/die-herausforderungen-der-immobilienverwaltung-erfolgreiches-navigieren-durch-komplexe-aufgaben/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Jacqueline Gutzki]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 22 May 2023 19:31:55 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Immobilienverwaltung]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://gutzki-hamburg.de/?p=2869</guid>

					<description><![CDATA[Die Herausforderungen der Immobilienverwaltung:  Die Immobilienverwaltung ist ein vielseitiges und anspruchsvolles Aufgabengebiet, das zahlreiche Herausforderungen mit sich bringt. Ob Sie als Eigentümer eine einzelne Immobilie verwalten oder als professioneller Immobilienverwalter für mehrere Objekte zuständig sind, es gibt eine Reihe von Schwierigkeiten, die es zu bewältigen gilt. In diesem Beitrag werden wir einige der  [...]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="fusion-fullwidth fullwidth-box fusion-builder-row-1 fusion-flex-container has-pattern-background has-mask-background nonhundred-percent-fullwidth non-hundred-percent-height-scrolling" style="--awb-border-radius-top-left:0px;--awb-border-radius-top-right:0px;--awb-border-radius-bottom-right:0px;--awb-border-radius-bottom-left:0px;--awb-flex-wrap:wrap;" ><div class="fusion-builder-row fusion-row fusion-flex-align-items-flex-start fusion-flex-content-wrap" style="max-width:1248px;margin-left: calc(-4% / 2 );margin-right: calc(-4% / 2 );"><div class="fusion-layout-column fusion_builder_column fusion-builder-column-0 fusion_builder_column_1_1 1_1 fusion-flex-column" style="--awb-bg-size:cover;--awb-width-large:100%;--awb-margin-top-large:0px;--awb-spacing-right-large:1.92%;--awb-margin-bottom-large:20px;--awb-spacing-left-large:1.92%;--awb-width-medium:100%;--awb-order-medium:0;--awb-spacing-right-medium:1.92%;--awb-spacing-left-medium:1.92%;--awb-width-small:100%;--awb-order-small:0;--awb-spacing-right-small:1.92%;--awb-spacing-left-small:1.92%;"><div class="fusion-column-wrapper fusion-column-has-shadow fusion-flex-justify-content-flex-start fusion-content-layout-column"><div class="fusion-title title fusion-title-1 fusion-sep-none fusion-title-text fusion-title-size-one"><h1 class="fusion-title-heading title-heading-left fusion-responsive-typography-calculated" style="margin:0;--fontSize:40;line-height:1.16;"><h1>Die Herausforderungen der Immobilienverwaltung:</h1></h1></div><div class="fusion-text fusion-text-1"><p>Die Immobilienverwaltung ist ein vielseitiges und anspruchsvolles Aufgabengebiet, das zahlreiche Herausforderungen mit sich bringt. Ob Sie als Eigentümer eine einzelne Immobilie verwalten oder als professioneller Immobilienverwalter für mehrere Objekte zuständig sind, es gibt eine Reihe von Schwierigkeiten, die es zu bewältigen gilt. In diesem Beitrag werden wir einige der häufigsten Herausforderungen der Immobilienverwaltung untersuchen und Ihnen wertvolle Einblicke und Tipps geben, wie Sie erfolgreich damit umgehen können.</p>
</div><div class="fusion-title title fusion-title-2 fusion-sep-none fusion-title-text fusion-title-size-one"><h1 class="fusion-title-heading title-heading-left fusion-responsive-typography-calculated" style="margin:0;--fontSize:40;line-height:1.16;"><h2>Erfolgreiches Navigieren durch komplexe Aufgaben</h2></h1></div><div class="fusion-text fusion-text-2"><ol>
<li>Komplexe rechtliche und regulatorische Anforderungen: Die Immobilienbranche ist von einer Vielzahl von Gesetzen, Vorschriften und Bestimmungen geprägt. Als Immobilienverwalter müssen Sie sich mit Themen wie Mietrecht, Baurecht, Datenschutz und Vertragsrecht auskennen. Die Einhaltung dieser rechtlichen Anforderungen kann eine Herausforderung darstellen, insbesondere wenn sie sich ständig ändern. Eine gründliche Kenntnis der einschlägigen Gesetze und eine fortlaufende Weiterbildung sind entscheidend, um rechtliche Probleme zu vermeiden und Risiken zu minimieren.</li>
<li>Effektives Mietermanagement: Die Verwaltung von Mietern ist eine weitere Herausforderung, mit der Immobilienverwalter konfrontiert sind. Die Auswahl zuverlässiger und zahlungsfähiger Mieter, die Bearbeitung von Mietverträgen, die Durchführung von Mietanpassungen, die Lösung von Konflikten und die Kommunikation mit den Mietern erfordern Zeit, Geduld und organisatorische Fähigkeiten. Ein guter Kundenservice ist unerlässlich, um ein positives Verhältnis zu den Mietern aufrechtzuerhalten und Leerstandszeiten zu minimieren. Zudem müssen Anfragen, Beschwerden und Wartungsanfragen der Mieter bearbeitet werden. Eine Lösung für diese Herausforderung kann die Implementierung eines effizienten Screening-Prozesses sein, um potenzielle Mieter gründlich zu prüfen. Darüber hinaus kann die Nutzung einer Immobilienverwaltungssoftware die Kommunikation mit den Mietern vereinfachen und die Effizienz steigern.</li>
<li>Instandhaltungs- und Reparaturmanagement: Die Pflege und Instandhaltung von Immobilien ist ein wichtiger Aspekt der Immobilienverwaltung. Das ordnungsgemäße Funktionieren der Gebäudeinfrastruktur, die Organisation von Reparaturen und Wartungen, die Einholung von Angeboten von Handwerkern und die Überwachung der Arbeiten erfordern eine effiziente Planung und Koordination. Die Fähigkeit, schnell auf Reparaturanfragen zu reagieren und gleichzeitig den Kostenrahmen einzuhalten, ist entscheidend, um den Wert der Immobilie zu erhalten und Mieterzufriedenheit zu gewährleisten. Die Instandhaltung von Immobilien ist ein kontinuierlicher Prozess, der sowohl routinemäßige Wartung als auch die Behebung unvorhergesehener Probleme umfasst. Die Verwaltung von Reparaturen und die Koordination von Handwerkern können zeitaufwendig sein. Hier kann eine strategische Partnerschaft mit zuverlässigen Handwerkern und Dienstleistern helfen. Ein regelmäßiger Wartungsplan kann ebenfalls dazu beitragen, größere Schäden zu vermeiden und die Lebensdauer der Immobilie zu verlängern.</li>
<li>Buchhaltung und Finanzmanagement: Das Finanzmanagement ist ein weiteres zentrales Element der Immobilienverwaltung. Das Verfolgen von Mietzahlungen, die Abwicklung von Betriebskostenabrechnungen, die Verwaltung von Rücklagen und die Erstellung von Budgets erfordern eine präzise Buchhaltung und eine gute Kenntnis der Finanzpraktiken. Eine transparente und korrekte finanzielle Dokumentation ist nicht nur wichtig für die Eigentümer, sondern auch für die Einhaltung von steuerlichen und rechtlichen Bestimmungen. Der Einsatz von spezialisierter Immobilienverwaltungssoftware kann helfen, den Überblick über Finanzdaten zu behalten und die Buchhaltung zu vereinfachen.</li>
</ol>
</div><div class="fusion-text fusion-text-3"><p>Fazit: Die Immobilienverwaltung birgt zahlreiche Herausforderungen, die es zu bewältigen gilt. Von rechtlichen Anforderungen über Mietermanagement bis hin zur Instandhaltung und Finanzverwaltung gibt es eine Vielzahl von Aufgaben, die effektiv koordiniert werden müssen. Indem Sie sich über die relevanten Vorschriften informieren, Ihre organisatorischen Fähigkeiten verbessern und sich auf klare Kommunikation und Kundenorientierung konzentrieren, können Sie diese Herausforderungen erfolgreich meistern. Die Nutzung von modernen Immobilienverwaltungssoftwarelösungen kann Ihnen dabei helfen, effizienter zu arbeiten und den Verwaltungsprozess zu optimieren. Mit der richtigen Herangehensweise können Sie die Schwierigkeiten der Immobilienverwaltung bewältigen und zu einer erfolgreichen Verwaltung Ihrer Immobilien beitragen.</p>
</div></div></div></div></div>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://gutzki-hamburg.de/die-herausforderungen-der-immobilienverwaltung-erfolgreiches-navigieren-durch-komplexe-aufgaben/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>0</slash:comments>
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Was gehört denn nun zum Gemeinschaftseigentum?</title>
		<link>https://gutzki-hamburg.de/was-gehoert-denn-nun-zum-gemeinschaftseigentum/</link>
					<comments>https://gutzki-hamburg.de/was-gehoert-denn-nun-zum-gemeinschaftseigentum/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Jacqueline Gutzki]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 04 Apr 2023 17:28:13 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Uncategorized]]></category>
		<category><![CDATA[Gemeinschaftseigentum]]></category>
		<category><![CDATA[Sondereigentum]]></category>
		<category><![CDATA[WEG Verwaltung]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://gutzki-hamburg.de/?p=2829</guid>

					<description><![CDATA[Was gehört denn nun zum Gemeinschaftseigentum?  Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum sind Begriffe, die in der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) von großer Bedeutung sind. Jeder Wohnungseigentümer hat sowohl Sondereigentum als auch Miteigentum am Gemeinschaftseigentum. In diesem Artikel werden wir uns genauer mit diesen Begriffen und ihrer Bedeutung beschäftigen. Gemeinschaftseigentum bezeichnet alle Gebäudeteile, Anlagen und Einrichtungen, die von  [...]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><div class="fusion-fullwidth fullwidth-box fusion-builder-row-2 fusion-flex-container has-pattern-background has-mask-background nonhundred-percent-fullwidth non-hundred-percent-height-scrolling" style="--awb-border-radius-top-left:0px;--awb-border-radius-top-right:0px;--awb-border-radius-bottom-right:0px;--awb-border-radius-bottom-left:0px;--awb-flex-wrap:wrap;" ><div class="fusion-builder-row fusion-row fusion-flex-align-items-flex-start fusion-flex-content-wrap" style="max-width:1248px;margin-left: calc(-4% / 2 );margin-right: calc(-4% / 2 );"><div class="fusion-layout-column fusion_builder_column fusion-builder-column-1 fusion_builder_column_2_3 2_3 fusion-flex-column" style="--awb-bg-size:cover;--awb-width-large:66.6666666667%;--awb-margin-top-large:0px;--awb-spacing-right-large:2.88%;--awb-margin-bottom-large:20px;--awb-spacing-left-large:2.88%;--awb-width-medium:100%;--awb-order-medium:0;--awb-spacing-right-medium:1.92%;--awb-spacing-left-medium:1.92%;--awb-width-small:100%;--awb-order-small:0;--awb-spacing-right-small:1.92%;--awb-spacing-left-small:1.92%;"><div class="fusion-column-wrapper fusion-column-has-shadow fusion-flex-justify-content-flex-start fusion-content-layout-column"><div class="fusion-title title fusion-title-3 fusion-sep-none fusion-title-text fusion-title-size-one"><h1 class="fusion-title-heading title-heading-left fusion-responsive-typography-calculated" style="margin:0;--fontSize:40;line-height:1.16;"><h1>Was gehört denn nun zum Gemeinschaftseigentum?</h1></h1></div><div class="fusion-text fusion-text-4"><p>Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum sind Begriffe, die in der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) von großer Bedeutung sind. Jeder Wohnungseigentümer hat sowohl Sondereigentum als auch Miteigentum am Gemeinschaftseigentum. In diesem Artikel werden wir uns genauer mit diesen Begriffen und ihrer Bedeutung beschäftigen.</p>
<p>Gemeinschaftseigentum bezeichnet alle Gebäudeteile, Anlagen und Einrichtungen, die von allen Wohnungseigentümern gemeinschaftlich genutzt werden können. Dazu gehören zum Beispiel das Treppenhaus, das Dach, die Außenfassade oder der Aufzug. Die Kosten für Instandhaltung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums werden von allen Eigentümern gemeinsam getragen, da jeder an diesem Miteigentum beteiligt ist.</p>
<p>Sondereigentum bezeichnet hingegen die Eigentumsrechte an einer bestimmten Wohnung oder einem bestimmten Teil des Gebäudes. Das Sondereigentum umfasst also alle Teile der Wohnung, die ausschließlich vom jeweiligen Eigentümer genutzt werden können. Dazu gehören zum Beispiel die Wohnräume, die Balkone oder Terrassen. Der Wohnungseigentümer ist alleiniger Eigentümer seines Sondereigentums und trägt die Kosten für die Instandhaltung und Instandsetzung.</p>
<p>Wichtig zu beachten ist, dass das Sondereigentum immer in Bezug zum Gemeinschaftseigentum steht. So kann beispielsweise ein Balkon zum Sondereigentum des Wohnungseigentümers gehören, jedoch muss dieser Balkon aufgrund seiner Lage auch Bestandteil des Gemeinschaftseigentums sein, da er an die Außenfassade des Gebäudes anschließt.</p>
<p>Die Abgrenzung von Gemeinschafts- und Sondereigentum ist daher von großer Bedeutung. Sie ist notwendig, um zu bestimmen, wer für die Instandhaltung, Instandsetzung und Erneuerung von welchem Teil des Gebäudes verantwortlich ist. Auch bei der Verteilung von Kosten und bei der Abstimmung über Beschlüsse in der Eigentümerversammlung spielt die Unterscheidung zwischen Gemeinschafts- und Sondereigentum eine wichtige Rolle.</p>
<p>In der Praxis kann die Unterscheidung zwischen Gemeinschafts- und Sondereigentum jedoch manchmal schwierig sein. Gerade bei gemeinsam genutzten Räumen oder Anlagen wie Waschküchen oder Fahrradkellern kann es zu Unstimmigkeiten kommen. In solchen Fällen ist es wichtig, klare Regeln zu vereinbaren und im Zweifelsfall einen Fachmann hinzuzuziehen.</p>
<p>Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum wichtige Begriffe in der WEG sind. Die Unterscheidung zwischen beiden ist notwendig, um Verantwortlichkeiten und Kosten klar zu regeln. Auch bei der Entscheidungsfindung in der Eigentümerversammlung spielt die Unterscheidung zwischen Gemeinschafts- und Sondereigentum eine wichtige Rolle.</p>
</div><div class="fusion-text fusion-text-5"><p>In der Regel gehören Fenster zu dem Gemeinschaftseigentum, da sie Bestandteil der äußeren Gebäudehülle sind und somit für den Erhalt des gesamten Gebäudes von Bedeutung sind. Dies ist jedoch nicht immer der Fall, da es von den konkreten Regelungen der Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung abhängt. In manchen Fällen können Fenster auch zum Sondereigentum gehören, wenn dies in der Teilungserklärung so festgelegt wurde. In diesem Fall ist der Wohnungseigentümer für die Wartung, Reparatur und Erneuerung der Fenster verantwortlich. Es ist daher wichtig, die Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung des jeweiligen Gebäudes genau zu prüfen, um sicherzustellen, welches Eigentum welcher Wohnungseigentümer zugeordnet ist.</p>
</div></div></div><div class="fusion-layout-column fusion_builder_column fusion-builder-column-2 fusion_builder_column_1_3 1_3 fusion-flex-column" style="--awb-bg-size:cover;--awb-width-large:33.3333333333%;--awb-margin-top-large:0px;--awb-spacing-right-large:5.76%;--awb-margin-bottom-large:20px;--awb-spacing-left-large:5.76%;--awb-width-medium:100%;--awb-order-medium:0;--awb-spacing-right-medium:1.92%;--awb-spacing-left-medium:1.92%;--awb-width-small:100%;--awb-order-small:0;--awb-spacing-right-small:1.92%;--awb-spacing-left-small:1.92%;"><div class="fusion-column-wrapper fusion-column-has-shadow fusion-flex-justify-content-flex-start fusion-content-layout-column"><div class="fusion-title title fusion-title-4 fusion-sep-none fusion-title-text fusion-title-size-one"><h1 class="fusion-title-heading title-heading-left fusion-responsive-typography-calculated" style="margin:0;--fontSize:40;line-height:1.16;"><h3>Beispiele für Gemeinschaftseigentum:</h3></h1></div><div class="fusion-text fusion-text-6"><ol>
<li>Das Treppenhaus</li>
<li>Die Außenfassade des Gebäudes</li>
<li>Das Dach</li>
<li>Der Aufzug</li>
<li>Die Heizungsanlage</li>
<li>Der Kabel- oder Satellitenanschluss</li>
<li>Der Hausflur</li>
<li>Die Keller- oder Speicherabteile</li>
<li>Der Garten oder das Grundstück, das von allen Eigentümern genutzt werden kann</li>
<li>Die gemeinschaftlichen Parkplätze oder Garagen.</li>
</ol>
<p>Es gibt jedoch noch viele weitere Beispiele, je nachdem, wie das Gebäude aufgebaut ist und welche Einrichtungen und Anlagen zur Verfügung stehen. Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Regelungen zum Gemeinschaftseigentum und dessen Nutzung in der Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung des Gebäudes festgelegt sind.</p>
</div><div class="fusion-title title fusion-title-5 fusion-sep-none fusion-title-text fusion-title-size-one"><h1 class="fusion-title-heading title-heading-left fusion-responsive-typography-calculated" style="margin:0;--fontSize:40;line-height:1.16;"><h3>Beispiele für das Sondereigentum:</h3></h1></div><div class="fusion-text fusion-text-7"><ol>
<li>Die Eigentumswohnung selbst, einschließlich der Zimmer, Bäder und Küche</li>
<li>Balkonbeläge, die zu der jeweiligen Wohnung gehören</li>
<li>Türen, die nur zu der Wohnung gehören</li>
<li>Bodenbeläge, die nur in der Wohnung verlegt wurden</li>
<li>Sanitäreinrichtungen, die nur von der Wohnung aus zugänglich sind, wie z.B. Waschbecken, Duschen und Toiletten</li>
<li>Einbauschränke oder Regale, die nur von der Wohnung aus zugänglich sind</li>
<li>Elektrische Leitungen und Anschlüsse, die nur von der Wohnung aus zugänglich sind</li>
<li>Markisen oder Sonnenschirme, die zu der Wohnung gehören</li>
<li>Parkplätze oder Garagen, die bestimmten Wohnungen zugeordnet sind.</li>
</ol>
<p>Es ist wichtig zu beachten, dass das Sondereigentum immer in Bezug zum Gemeinschaftseigentum steht. So kann beispielsweise ein Balkon zum Sondereigentum des Wohnungseigentümers gehören, jedoch muss dieser Balkon aufgrund seiner Lage auch Bestandteil des Gemeinschaftseigentums sein, da er an die Außenfassade des Gebäudes anschließt.</p>
</div></div></div></div></div><div class="fusion-fullwidth fullwidth-box fusion-builder-row-3 fusion-flex-container has-pattern-background has-mask-background nonhundred-percent-fullwidth non-hundred-percent-height-scrolling" style="--awb-border-radius-top-left:0px;--awb-border-radius-top-right:0px;--awb-border-radius-bottom-right:0px;--awb-border-radius-bottom-left:0px;--awb-flex-wrap:wrap;" ><div class="fusion-builder-row fusion-row fusion-flex-align-items-flex-start fusion-flex-content-wrap" style="max-width:1248px;margin-left: calc(-4% / 2 );margin-right: calc(-4% / 2 );"><div class="fusion-layout-column fusion_builder_column fusion-builder-column-3 fusion_builder_column_1_1 1_1 fusion-flex-column" style="--awb-bg-size:cover;--awb-width-large:100%;--awb-margin-top-large:0px;--awb-spacing-right-large:1.92%;--awb-margin-bottom-large:20px;--awb-spacing-left-large:1.92%;--awb-width-medium:100%;--awb-order-medium:0;--awb-spacing-right-medium:1.92%;--awb-spacing-left-medium:1.92%;--awb-width-small:100%;--awb-order-small:0;--awb-spacing-right-small:1.92%;--awb-spacing-left-small:1.92%;"><div class="fusion-column-wrapper fusion-column-has-shadow fusion-flex-justify-content-flex-start fusion-content-layout-column"></div></div></div></div></p>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://gutzki-hamburg.de/was-gehoert-denn-nun-zum-gemeinschaftseigentum/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>0</slash:comments>
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Das richtige Lüften vermeidet Schimmelbildung</title>
		<link>https://gutzki-hamburg.de/das-richtige-lueften-vermeidet-schimmelbildung/</link>
					<comments>https://gutzki-hamburg.de/das-richtige-lueften-vermeidet-schimmelbildung/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Jacqueline Gutzki]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 08 Nov 2022 14:13:56 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Schimmelbildung]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://gutzki-hamburg.de/?p=2755</guid>

					<description><![CDATA[Das richtige Lüften in der Wohnung vermeidet Schimmelbildung! Die Luft hat die Eigenschaft, um so mehr Wasserdampf aufnehmen zu können, je wärmer sie ist. Es besteht eine unauflösbare Abhängigkeit zwischen der Lufttemperatur und der Fähigkeit der Luft zur Dampfaufnahme. So kann z. B. in einem Zimmer mit einem Raumvolumen von 50 m³ die Raumluft  [...]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="fusion-fullwidth fullwidth-box fusion-builder-row-4 fusion-flex-container has-pattern-background has-mask-background nonhundred-percent-fullwidth non-hundred-percent-height-scrolling" style="--awb-border-radius-top-left:0px;--awb-border-radius-top-right:0px;--awb-border-radius-bottom-right:0px;--awb-border-radius-bottom-left:0px;--awb-flex-wrap:wrap;" ><div class="fusion-builder-row fusion-row fusion-flex-align-items-flex-start fusion-flex-content-wrap" style="max-width:1248px;margin-left: calc(-4% / 2 );margin-right: calc(-4% / 2 );"><div class="fusion-layout-column fusion_builder_column fusion-builder-column-4 fusion_builder_column_1_1 1_1 fusion-flex-column" style="--awb-bg-size:cover;--awb-width-large:100%;--awb-margin-top-large:0px;--awb-spacing-right-large:1.92%;--awb-margin-bottom-large:20px;--awb-spacing-left-large:1.92%;--awb-width-medium:100%;--awb-order-medium:0;--awb-spacing-right-medium:1.92%;--awb-spacing-left-medium:1.92%;--awb-width-small:100%;--awb-order-small:0;--awb-spacing-right-small:1.92%;--awb-spacing-left-small:1.92%;"><div class="fusion-column-wrapper fusion-column-has-shadow fusion-flex-justify-content-flex-start fusion-content-layout-column"><div class="fusion-text fusion-text-8"><h2><span style="font-family: Thorndale, serif;"><span style="font-size: small;"><u>Das richtige Lüften in der Wohnung vermeidet Schimmelbildung!</u></span></span></h2>
<p><span style="font-family: Thorndale, serif;"><span style="font-size: small;">Die Luft hat die Eigenschaft, um so mehr Wasserdampf aufnehmen zu können, je wärmer sie ist. Es besteht eine unauflösbare Abhängigkeit zwischen der Lufttemperatur und der Fähigkeit der Luft zur Dampfaufnahme. So kann z. B. in einem Zimmer mit einem Raumvolumen von 50 m³ die Raumluft bei einer Zimmertemperatur von 20° C 865 g Wasser in Dampfform aufnehmen. Dieser so hoch erscheinende Wert entspricht aber nur rund 1/3 der Feuchtigkeit, die ein normal arbeitender erwachsener Mensch täglich ausatmet, weil in seinem Atem bis zu 100 g Wasserdampf stündlich enthalten sind. Alle Menschen und in den Wohnräumen lebenden Haustiere geben ungewollt über den Atem Luftfeuchtigkeit ab. Diese Feuchtigkeitsabgabe wird durch Wohnprozesse, wie Baden, Duschen, Kochen, Waschen usw. verstärkt. Hinzu kommen noch die Feuchtigkeitsmengen, die durch den Betrieb von vielen modernen Haushaltsgeräten (Geschirrspüler, Kaffeemaschinen, Luftbefeuchter, Wäschetrockner, Waschmaschinen) und durch größere Aquarien sowie umfangreiche Blumenansammlungen entstehen. Von sehr wesentlicher Bedeutung ist die Belegungsdichte (Mensch und Tier) der Wohnung und die persönlichen Hygienevorstellungen der Bewohner. Selbst eine sehr hohe Raumluftfeuchtigkeit bringt &#8211; von Ausnahmen abgesehen &#8211; dann keine Probleme, wenn ausreichend gelüftet wird. Der notwendige Zeitbedarf für den Mindestluftwechsel hängt vor allem von der Luftgeschwindigkeit ab, d. h. davon, wie schnell die Luft durch den zu lüftenden Raum flieht. </span></span></p>
<p><span style="font-family: Thorndale, serif;"><span style="font-size: small;">Die erforderliche Lufterneuerung sollte, vor allem bei modernen fugendichten Fenstern, durch <u>mehrfaches tägliches Lüften</u> erfolgen, am besten als <u>Stoßlüften</u>. Dort, wo dies möglich ist, sollte der Lüftungsvorgang als <u>Querlüftung</u> &#8211; volkstümlich Durchzug genannt &#8211; erfolgen.</span></span></p>
<p><span style="font-family: Thorndale, serif;"><span style="font-size: small;">Wer glaubt, das Stoß- oder Querlüften sei energieverschwenderisch, und es wäre deshalb besser, die Fenster zu kippen, irrt. </span></span></p>
<p><span style="font-family: Thorndale, serif;"><span style="font-size: small;">Die Heizwärme erwärmt nicht nur die Raumluft, sondern auch die raumbegrenzenden Bauteile und alles, was in einem Zimmer vorhanden ist, wie Einrichtungsgegenstände usw. Die gespeicherte Wärme wird über den Lüftungsvorgang nur sehr langsam abgegeben, weil insbesondere die wärmetechnisch trägen Bauteile sich hinsichtlich ihrer Oberflächentemperatur den veränderten Temperaturverhältnissen nur langsam anpassen. Je besser die Wärmespeichereigenschaften der für Decken, Wände und Böden verwendeten Baumaterialien ist, desto geringer sind die durch Lüften entstehenden Wärmeverluste.</span></span></p>
<p><span style="font-family: Thorndale, serif;"><span style="font-size: small;">Die Bewohner benötigen eine gewisse Mindesttemperatur, damit sie sich behaglich fühlen. Die thermische Behaglichkeitsgrenze unterliegt subjektiven Einflüssen wie Alter, Bekleidung, Gesundheit und Tätigkeit in der Wohnung (Arbeiten, Fernsehen, Schlafen usw.). Der Körper empfindet dabei ein Wärmegefälle als unbehaglich, wenn die Zimmertemperatur geringer ist als die der Umgebung. Bei dem bekannten Anwärmen &#8211; um Heizenergie einzusparen, wird in den nicht benutzten Zimmern nicht geheizt, sondern nur die Zimmertür zur Raumlufterwärmung geöffnet &#8211; strömt Raumluft aus warmen Räumen mit einem relativ normalen, aber absolut hohen Feuchtigkeitsgehalt in weniger warme Zimmer mit kalten Wänden, wie z. B. das Schlafzimmer. Dort kühlt die Luft ab, die relative Luftfeuchte steigt damit schnell an. Durch die in diesem Raum vorhandenen niedrigen Temperaturen kann die Raumluft den in ihr enthaltenen Wasserdampf nicht mehr im bisherigen Umfang festhalten; es kann dann sehr leicht zur Kondensatbildung auf den Wandinnenflächen kommen. (Die Wände fangen an zu schwitzen.)</span></span></p>
<p><span style="font-family: Thorndale, serif;"><span style="font-size: small;">Der Verbund von Räumen mit unterschiedlichen Raumtemperaturen schafft vielfach die Voraussetzung oder ist eine ganz wesentliche Ursache für das Auftreten von Stockflecken. Einige Bewohner drehen trotz aller Aufklärung tagsüber immer noch die Thermostatventile ab, wenn sie das Haus verlassen. Nach der Rückkehr von der Arbeit werden die Ventile, ausgenommenen die kühleren Bereiche, voll geöffnet, und es wird dann erwartet, dass die Aufenthaltsräume in Minutenschnelle behaglich warm sind. Dies ist allein schon aus technischen Gründen kaum möglich und stellt außerdem ein unwirtschaftliches Heizverhalten dar. </span></span></p>
<p><span style="font-family: Thorndale, serif;"><span style="font-size: small;">In der Praxis führt auch der Möblierungsgrad der Wohnräume, die Art der Möbel und deren Aufstellungsort immer wieder zu Schwierigkeiten. Einrichtungsgegenstände, die an einer Außenwand aufgestellt werden, müssen einen größeren Wandabstand haben als die, die an einer Innenwand stehen, es sei denn, dahinter liegt ein kalter Raum, z. B. das unbeheizte Treppenhaus. Dann muss auch dort der Abstand der Gegenstände von der Wand vergrößert werden. Auch seitlich, über und unter einem Möbel muss eine Luftzirkulation erfolgen können. Anbaumöbel, Klappbetten, Schrankwände usw. werden leider aber häufig so angebracht, dass die Raumluftumwälzung nicht oder nur sehr unzureichend erfolgen kann und sich deshalb Kondensat bildet. Wenn die Möbelaufstellung falsch erfolgt ist und ein hoher Möblierungsgrad vorliegt, werden Betten, Kleider und dergleichen leicht feucht &#8211; das Auftreten von Stockfleckenschäden ist dann oft nur noch eine Zeitfrage. Dies gilt auch bei langen Vorhängen, Wandteppichen usw. </span></span></p>
<p lang="de-DE" align="LEFT"><span style="color: #000000;"><span style="font-family: Thorndale, serif;"><span style="font-size: small;">Eine wohnhygienische Grundregel, wonach bei einem stoßartigen Feuchtigkeitsanfall diesem umgehend durch Stoßlüften begegnet werden muss, scheint in Vergessenheit geraten zu sein. Dies gilt ganz besonders für die Nassräume (Bad, Dusche) und den Küchenbereich.</span></span></span></p>
</div></div></div></div></div>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://gutzki-hamburg.de/das-richtige-lueften-vermeidet-schimmelbildung/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>0</slash:comments>
		
		
			</item>
		<item>
		<title>WEG-Reform 2020 &#8211; Was ändert sich? Die 4 wichtigsten Änderugen</title>
		<link>https://gutzki-hamburg.de/weg-reform-2020-was-aendert-sich-die-4-wichtigsten-aenderugen/</link>
					<comments>https://gutzki-hamburg.de/weg-reform-2020-was-aendert-sich-die-4-wichtigsten-aenderugen/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Jacqueline Gutzki]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 29 Dec 2020 20:52:55 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[WEG Verwaltung]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://gutzki-hamburg.de/?p=2028</guid>

					<description><![CDATA[WEG-Reform 2020 - Was ändert sich? Die 4 wichtigsten Änderugen   Seit dem 01. Dezember 2020 gilt das neue Wohnungseigentums­modernisierungsgesetz WEMoG und stellt damit viele Verwalter und Eigentümer vor neuen Herausforderungen. Mitunter wurden damit nun Eigentumsversammlungen per Online-Konferenz möglich gemacht und Hürden für Beschlussfassungen aufgeweicht. Was ändert sich also künftig genau?     [...]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="fusion-fullwidth fullwidth-box fusion-builder-row-5 fusion-flex-container nonhundred-percent-fullwidth non-hundred-percent-height-scrolling" style="--awb-border-radius-top-left:0px;--awb-border-radius-top-right:0px;--awb-border-radius-bottom-right:0px;--awb-border-radius-bottom-left:0px;--awb-flex-wrap:wrap;" ><div class="fusion-builder-row fusion-row fusion-flex-align-items-flex-start fusion-flex-content-wrap" style="max-width:1248px;margin-left: calc(-4% / 2 );margin-right: calc(-4% / 2 );"><div class="fusion-layout-column fusion_builder_column fusion-builder-column-5 fusion_builder_column_1_1 1_1 fusion-flex-column" style="--awb-bg-size:cover;--awb-width-large:100%;--awb-margin-top-large:0px;--awb-spacing-right-large:1.92%;--awb-margin-bottom-large:20px;--awb-spacing-left-large:1.92%;--awb-width-medium:100%;--awb-order-medium:0;--awb-spacing-right-medium:1.92%;--awb-spacing-left-medium:1.92%;--awb-width-small:100%;--awb-order-small:0;--awb-spacing-right-small:1.92%;--awb-spacing-left-small:1.92%;"><div class="fusion-column-wrapper fusion-column-has-shadow fusion-flex-justify-content-flex-start fusion-content-layout-column"><div class="fusion-title title fusion-title-6 fusion-sep-none fusion-title-text fusion-title-size-one"><h1 class="fusion-title-heading title-heading-left fusion-responsive-typography-calculated" style="margin:0;--fontSize:40;line-height:1.16;">WEG-Reform 2020 &#8211; Was ändert sich? Die 4 wichtigsten Änderugen</h1></div></div></div><div class="fusion-layout-column fusion_builder_column fusion-builder-column-6 fusion_builder_column_1_1 1_1 fusion-flex-column" style="--awb-bg-size:cover;--awb-width-large:100%;--awb-margin-top-large:0px;--awb-spacing-right-large:1.92%;--awb-margin-bottom-large:20px;--awb-spacing-left-large:1.92%;--awb-width-medium:100%;--awb-order-medium:0;--awb-spacing-right-medium:1.92%;--awb-spacing-left-medium:1.92%;--awb-width-small:100%;--awb-order-small:0;--awb-spacing-right-small:1.92%;--awb-spacing-left-small:1.92%;"><div class="fusion-column-wrapper fusion-column-has-shadow fusion-flex-justify-content-flex-start fusion-content-layout-column"><div class="fusion-text fusion-text-9"><p style="text-align: center;"><span style="font-weight: 400;">Seit dem 01. Dezember 2020 gilt das neue </span><i><span style="font-weight: 400;">Wohnungseigentums­modernisierungsgesetz WEMoG</span></i><span style="font-weight: 400;"> und stellt damit viele Verwalter und Eigentümer vor neuen Herausforderungen. Mitunter wurden damit nun Eigentumsversammlungen per Online-Konferenz möglich gemacht und Hürden für Beschlussfassungen aufgeweicht. Was ändert sich also künftig genau? </span></p>
</div></div></div><div class="fusion-layout-column fusion_builder_column fusion-builder-column-7 fusion_builder_column_1_1 1_1 fusion-flex-column" style="--awb-bg-size:cover;--awb-width-large:100%;--awb-margin-top-large:0px;--awb-spacing-right-large:1.92%;--awb-margin-bottom-large:20px;--awb-spacing-left-large:1.92%;--awb-width-medium:100%;--awb-order-medium:0;--awb-spacing-right-medium:1.92%;--awb-spacing-left-medium:1.92%;--awb-width-small:100%;--awb-order-small:0;--awb-spacing-right-small:1.92%;--awb-spacing-left-small:1.92%;"><div class="fusion-column-wrapper fusion-column-has-shadow fusion-flex-justify-content-flex-start fusion-content-layout-column"><div class="fusion-text fusion-text-10"><h2><span style="font-weight: 400;">Was ändert sich bei der Eigentümerversammlung?</span></h2>
<p><span style="font-weight: 400;">Eine der größten Veränderungen betrifft mitunter die Wohnungseigentümerversammlung welche mit Beschluss nun auch per Online-Teilnahme stattfinden kann.</span></p>
<blockquote>
<p><i><span style="font-weight: 400;">§ 23 WEG: Wohnungseigentümer­­versammlung</span></i></p>
<p><i><span style="font-weight: 400;">Die Wohnungseigentümer können beschließen, dass Wohnungseigentümer an der Versammlung auch ohne Anwesenheit an deren Ort teilnehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation ausüben können.</span></i></p>
</blockquote>
<p><span style="font-weight: 400;">Damit ergeben sich nun zwei verschiedene Möglichkeiten eine Eigentümerversammlung durchzuführen:</span></p>
<ol>
<li style="font-weight: 400;" aria-level="1"><span style="font-weight: 400;">die klassische Präsenzversammlung </span></li>
<li style="font-weight: 400;" aria-level="1"><span style="font-weight: 400;">die Präsenzversammlung mit freiwilliger Online-Teilnahme</span></li>
</ol>
<p><span style="font-weight: 400;">Die Wohnungseigentumsgemeinschaft erhält nunmehr eine Beschlusskompetenz, ob und in welchem Umfang eine Online-Teilnahme erfolgen soll. Dabei hat die Versammlungsleitung die Voraussetzung der Nichtöffentlichkeit herzustellen. Gegen „Manipulationen“ durch Eigentümer kann sie nur einschreiten, wenn diese erkennbar werden. Auch die Abgabe der Stimmberechtigung sollte im Voraus klar definiert werden. (Im Chat oder Audio?)</span></p>
<p><span style="font-weight: 400;">Des Weiteren reicht eine </span><b>Vollmacht </b><span style="font-weight: 400;">nun auch in </span><b>Textform </b><span style="font-weight: 400;">aus und muss nicht mehr wie zuvor schriftlich erteilt werden. Die Einladungsfrist wurde von nunmehr 2 Wochen auf 3 Wochen verlängert. Dafür wurden die Anforderung der Beschlussfähigkeit im Gesetzestext gestrichen. Hierbei ist es nicht mehr notwendig mit mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile vertreten zu sein, damit eine Versammlung als beschlussfähig gilt. Spricht somit, dass eine Versammlung immer Beschlussfähig ist unabhängig von den anwesenden Miteigentumsanteilen!</span></p>
<h2><span style="font-weight: 400;">Was ändert sich beim Umlaufbeschluss? </span></h2>
<p><span style="font-weight: 400;">Die Abstimmung per Umlaufbeschluss wurde vereinfacht. Wo zuvor die Stimmabgabe schriftlich von den einzelnen Eigentümern erteilt werden musste, reicht nun eine Abgabe in Textform aus (per E-mail, SMS, etc.). Es müssen weiterhin alle Eigentümer dem Umlaufbeschluss zustimmen (Allstimmigkeit) damit dieser gilt. Es sei denn, die Wohnungseigentümer beschließen im Vorwege, dass ein einzelner Gegenstand mit Mehrheit der abgegebenen Stimmen genügt. Dabei muss klar ersichtlich sein, um welchen Gegenstand es sich handelt.</span></p>
<blockquote>
<p><i>§ 23 WEG Abs. 3 Satz 2: Die Wohnungseigentümer können beschließen, dass für einen </i><i><span style="font-weight: 400;">einzelnen Gegenstand die Mehrheit der abgegebenen Stimmen genügt.</span></i></p>
</blockquote>
<h2><span style="font-weight: 400;">Was ändert sich bei der Beschlussfassung?</span></h2>
<p><span style="font-weight: 400;">Die Hürden zur Beschlussfassung wurden im WEG-Gesetz merklich abgesenkt. Künftig reicht die einfache Mehrheit aus, um eine Entscheidung auf der Eigentümerversammlung verbindlich zu treffen. In diesem Fall zahlen nur diejenigen Eigentümer, die für die Maßnahme stimmen. Nur ihnen ist dann allerdings auch die Nutzung gestattet.</span></p>
<p><span style="font-weight: 400;">Eine nachträgliche Teilhabe ist jedoch möglich. Hierbei kann ein Eigentümer nach Meinungsumschwung oder Eigentumswechsel nachträglich gegen Kostenbeteiligung per Beschluss den Nutzen beantragen.</span></p>
<p><span style="font-weight: 400;">Wird der Beschluss mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Eigentümer gefasst, die 50 Prozent der Miteigentümeranteile repräsentieren, gilt die Entscheidung für alle. Das bedeutet auch: Jeder muss zahlen und alle dürfen nutzen. </span></p>
<h3><span style="font-weight: 400;">Wie geht man mit baulichen Veränderungen um?</span></h3>
<p><span style="font-weight: 400;">Bauliche Veränderungen werden in §§ 20, 21 WEG umfassend neu geregelt.</span></p>
<p><span style="font-weight: 400;">Über jede bauliche Maßnahme wird nach § 20 WEG mit einfacher Mehrheit</span></p>
<p><span style="font-weight: 400;">entschieden jedoch fallen Nutzungen und Kosten grundsätzlich bei den Eigentümern an, die</span></p>
<p><span style="font-weight: 400;">für die Maßnahme gestimmt haben. Jedoch kann durch Mehrheitsbeschluss festgelegt werden, wie die Verteilung der Kosten geregelt werden soll. </span></p>
<p><span style="font-weight: 400;">Eine Sperre gilt jedoch weiterhin nach § 20 Abs. 4 WEG.</span></p>
<blockquote>
<p><i>§ 20 WEG Abs. 4: Bauliche Veränderungen, die die Wohnanlage grundlegend umgestalten oder einen Wohnungseigentümer ohne sein Einverständnis gegenüber anderen unbillig benachteiligen, dürfen nicht beschlossen und gestattet werden; sie können auch nicht verlangt werden.</i></p>
</blockquote>
<p><span style="font-weight: 400;">Hierbei ist jedoch zu Beachten, dass eine bauliche Veränderung nicht automatisch zur Nichtigkeit führt sonder lediglich anfechtbar ist. Auch kommt es auf die Art der Umgestaltung an. Zu definieren ist hier der Begriff der </span><i><span style="font-weight: 400;">grundlegenden</span></i><span style="font-weight: 400;"> Umgestaltung. Im engeren Sinne müsste sich der Gesamteindruck insgesamt verändern und nicht nur hinsichtlich einzelner Gebäudeteile.</span></p>
<p><span style="font-weight: 400;">Wir fassen kurz zusammen, welche Möglichkeiten der Kosten- und Nutzungsverteilung bei baulichen Veränderungen gelten:</span></p>
<ol>
<li style="font-weight: 400;" aria-level="1"><span style="font-weight: 400;">§ 21 Abs. 3: Es zahlen und nutzen grundsätzlich nur die Einheiten der Ja-Stimmen</span></li>
<li style="font-weight: 400;" aria-level="1"><span style="font-weight: 400;">§ 21 Abs. 2: Bei qualifizierter Mehrheit oder bei sich amortisierenden Maßnahmen zahlen und nutzen alle nach Miteigentumsanteilen.</span></li>
<li style="font-weight: 400;" aria-level="1"><span style="font-weight: 400;">§ 21 Abs. 1: Bei individuellem Begehren zahlt und nutzt nur die Einheit des Begehrenden.</span></li>
<li style="font-weight: 400;" aria-level="1"><span style="font-weight: 400;">§ 21 Abs. 4 WEG gewährt Nichtnutzungsberechtigten durch einen Meinungsumschwung oder Eigentümerwechsel den Anspruch auf Beschluss, gegen Kostenbeteiligung der Einheit künftig auch an Nutzungen teilzuhaben.</span></li>
</ol>
<h2><span style="font-weight: 400;">Was ändert sich für den Verwaltungsbeirat?</span></h2>
<p><span style="font-weight: 400;">Anders als zuvor gibt es nunmehr keine Beschränkung der Anzahl der Mitglieder im Beirat. So war es zuvor zwingend vorgeschrieben, 3 Mitglieder im Beirat zu haben. Weiterhin gilt, dass ein Beiratsmitglied auch ein Wohnungseigentümer sein muss.</span></p>
<blockquote>
<p><i>§ 29 WEG Abs. 1: </i><i><span style="font-weight: 400;">Wohnungseigentümer können durch Beschluss zum Mitglied des Verwaltungsbeirats </span></i><i><span style="font-weight: 400;">bestellt werden. Hat der Verwaltungsbeirat mehrere Mitglieder, ist ein Vorsitzender </span></i><i><span style="font-weight: 400;">und ein Stellvertreter zu bestimmen. Der Verwaltungsbeirat wird von dem </span></i><i><span style="font-weight: 400;">Vorsitzenden nach Bedarf einberufen.</span></i></p>
</blockquote>
</div></div></div></div></div>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://gutzki-hamburg.de/weg-reform-2020-was-aendert-sich-die-4-wichtigsten-aenderugen/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>0</slash:comments>
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Umsatz­steuer­senkung &#8211; Was bedeutet das für den Gewerbemietvertrag?</title>
		<link>https://gutzki-hamburg.de/umsatzsteuersenkung-gewerbemietvertrag/</link>
					<comments>https://gutzki-hamburg.de/umsatzsteuersenkung-gewerbemietvertrag/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Jacqueline Gutzki]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 19 Jun 2020 08:07:38 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Gewerbevermietung]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://gutzki-hamburg.de/?p=1922</guid>

					<description><![CDATA[Umsatz­steuer­senkung - Was bedeutet das für den Gewerbemietvertrag?   Das Bundeskabinett hat am 12. Juni 2020 erste umfangreiche Maßnahmen des Konjunkturpakets beschlossen, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie entschlossen anzugehen. Dazu zählt insbesondere die befristete Senkung der Umsatzsteuer im zweiten Halbjahr 2020, welche sich an alle steuerpflichtigen Unternehmen richtet. Als Vermieter einer Gewerbeeinheit sind  [...]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="fusion-fullwidth fullwidth-box fusion-builder-row-6 nonhundred-percent-fullwidth non-hundred-percent-height-scrolling" style="--awb-border-radius-top-left:0px;--awb-border-radius-top-right:0px;--awb-border-radius-bottom-right:0px;--awb-border-radius-bottom-left:0px;--awb-flex-wrap:wrap;" ><div class="fusion-builder-row fusion-row"><div class="fusion-layout-column fusion_builder_column fusion-builder-column-8 fusion_builder_column_1_1 1_1 fusion-one-full fusion-column-first fusion-column-last" style="--awb-bg-size:cover;"><div class="fusion-column-wrapper fusion-column-has-shadow fusion-flex-column-wrapper-legacy"><div class="fusion-title title fusion-title-7 fusion-sep-none fusion-title-text fusion-title-size-one"><h1 class="fusion-title-heading title-heading-left fusion-responsive-typography-calculated" style="margin:0;--fontSize:40;line-height:1.16;"><h1 style="text-align: center;"><span style="font-weight: 400;">Umsatz­steuer­senkung &#8211; Was bedeutet das für den Gewerbemietvertrag?</span></h1></h1></div><div class="fusion-clearfix"></div></div></div><div class="fusion-layout-column fusion_builder_column fusion-builder-column-9 fusion_builder_column_1_1 1_1 fusion-one-full fusion-column-first fusion-column-last" style="--awb-bg-size:cover;"><div class="fusion-column-wrapper fusion-column-has-shadow fusion-flex-column-wrapper-legacy"><div class="fusion-text fusion-text-11"><p style="text-align: center;"><span style="font-weight: 400;">Das Bundeskabinett hat am 12. Juni 2020 erste umfangreiche Maßnahmen des Konjunkturpakets beschlossen, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie entschlossen anzugehen. Dazu zählt insbesondere die befristete Senkung der Umsatzsteuer im zweiten Halbjahr 2020, welche sich an alle steuerpflichtigen Unternehmen richtet. </span><span style="font-weight: 400;">Als Vermieter einer Gewerbeeinheit sind somit auch Sie von der Senkung der Umsatzsteuer betroffen. Als Hausverwaltung möchten wir daher unsere Kunden mit diesem Artikel informativ mit den wichtigsten Punkten zum Thema Gewerbemietvertrag mit gesenkter Umsatzsteuer unterstützen. </span></p>
</div><div class="fusion-clearfix"></div></div></div><div class="fusion-layout-column fusion_builder_column fusion-builder-column-10 fusion_builder_column_1_1 1_1 fusion-one-full fusion-column-first fusion-column-last" style="--awb-bg-size:cover;"><div class="fusion-column-wrapper fusion-column-has-shadow fusion-flex-column-wrapper-legacy"><div class="fusion-text fusion-text-12"><h2><span style="font-weight: 400;">Was ändert sich an der Umsatzsteuer?</span></h2>
<p><span style="font-weight: 400;">Ab den </span><b>01.07.2020</b><span style="font-weight: 400;"> tritt die gesenkte Umsatzsteuer in Kraft und gilt bis zum </span><b>31.12.2020</b><span style="font-weight: 400;">. Dabei sollen die normale Umsatzsteuer von 19% auf 16% gesenkt werden und der ermäßigte Steuersatz von 7% auf 5%.</span></p>
<h2><span style="font-weight: 400;">Änderungen bei Gewerbemietverträgen</span></h2>
<p><span style="font-weight: 400;">Bei umsatzsteuerpflichtig vermieteten Gewerberäumen ist vertraglich vereinbart, dass der Mieter die Miete zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen hat. Grundsätzlich gilt es nach §14 Abs.4 USTG dem Mieter eine Rechnung auszustellen, damit dieser seinen Vorsteuerabzug geltend machen kann. Üblicherweise wird bei Mietverträgen nicht jeden Monat eine explizite Rechnung gestellt, sondern der Mietvertrag selber fungiert dann als Rechnung, sodass die Anforderungen nach §14 Abs.4 USTG damit erfüllt sind.</span></p>
<p><span style="font-weight: 400;">Durch die temporäre Senkung der Umsatzsteuer muss nun eine Anpassung des bestehenden Gewerbemietvertrages erfolgen. Wird keine Korrektur vom Vermieter in Form eines Nachtrags vorgenommen, wird die überhöht ausgewiesene Umsatzsteuer (19%) dem Finanzamt geschuldet, während der Leistungsempfänger (in diesem Falle der Gewerbemieter) nur Steuern in Höhe von 16% vorsteuerrechtlich abziehen darf.</span></p>
<h2><span style="font-weight: 400;">Welche Angaben muss der Nachtrag beinhalten?</span></h2>
<p><span style="font-weight: 400;">Es reicht aus mithilfe eines Nachtrags zum Gewerbemietvertrag eine Korrektur der Umsatzsteuer zu tätigen.</span></p>
<p><span style="font-weight: 400;">Dabei müssen folgende Angaben enthalten sein:</span></p>
<ol>
<li style="font-weight: 400;"><span style="font-weight: 400;">Name des Vermieters und Name des Gewerbemieters</span></li>
<li style="font-weight: 400;"><span style="font-weight: 400;">Steuernummer bzw. Umsatzsteuer-ID des Mieters und des Vermieters</span></li>
<li style="font-weight: 400;"><span style="font-weight: 400;">Bezug auf den Mietvertrag</span></li>
<li style="font-weight: 400;"><span style="font-weight: 400;">Ausstellungsdatum</span></li>
<li style="font-weight: 400;"><span style="font-weight: 400;">Fortlaufende Rechnungsnummer</span></li>
<li style="font-weight: 400;"><span style="font-weight: 400;">Beschreibung der Leistung &#8211; in diesem Fall die Miete ab den 01.07.2020</span></li>
<li style="font-weight: 400;"><span style="font-weight: 400;">Anfallende Netto-Miete in EUR</span></li>
<li style="font-weight: 400;"><span style="font-weight: 400;">Neuer Steuersatz 16%</span></li>
<li style="font-weight: 400;"><span style="font-weight: 400;">Neuer Steuerbetrag in EUR</span></li>
</ol>
<p><span style="font-weight: 400;">(Stand vom </span><a href="https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/2020-06-12-befristete-Senkung-umsatzsteuer-juli-2020.html" target="_blank" rel="noopener"><span style="font-weight: 400;">Bundesministerium der Finanzen </span></a><span style="font-weight: 400;">Juni 2020)</span></p>
</div><div class="fusion-clearfix"></div></div></div></div></div>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://gutzki-hamburg.de/umsatzsteuersenkung-gewerbemietvertrag/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>0</slash:comments>
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Das neue Bestellerprinzip beim Immobilienkauf &#8211; Fairere Aufteilung der Marklercourtage</title>
		<link>https://gutzki-hamburg.de/das-neue-bestellerprinzip-fairere-aufteilung-der-marklercourtage/</link>
					<comments>https://gutzki-hamburg.de/das-neue-bestellerprinzip-fairere-aufteilung-der-marklercourtage/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Jacqueline Gutzki]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 20 May 2020 09:03:35 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Immobilienverkauf]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://gutzki-hamburg.de/?p=1889</guid>

					<description><![CDATA[Das neue Bestellerprinzip beim Immobilienkauf - Fairere Aufteilung der Marklercourtage   Für seine beratende und unterstützende Funktion auf Eigentümer- und Käuferseite stellt der Makler bei einem vertraglichen Kaufabschluss eine Courtage in Rechnung. Die Höhe der Maklerprovision ist nicht gesetzlich festgeschrieben, sondern wird in der Regel vielmehr durch die Immobilienverbänden einvernehmlich unter den Verbandsmitgliedern  [...]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="fusion-fullwidth fullwidth-box fusion-builder-row-7 nonhundred-percent-fullwidth non-hundred-percent-height-scrolling" style="--awb-border-radius-top-left:0px;--awb-border-radius-top-right:0px;--awb-border-radius-bottom-right:0px;--awb-border-radius-bottom-left:0px;--awb-flex-wrap:wrap;" ><div class="fusion-builder-row fusion-row"><div class="fusion-layout-column fusion_builder_column fusion-builder-column-11 fusion_builder_column_1_1 1_1 fusion-one-full fusion-column-first fusion-column-last" style="--awb-bg-size:cover;"><div class="fusion-column-wrapper fusion-column-has-shadow fusion-flex-column-wrapper-legacy"><div class="fusion-title title fusion-title-8 fusion-sep-none fusion-title-text fusion-title-size-one"><h1 class="fusion-title-heading title-heading-left fusion-responsive-typography-calculated" style="margin:0;--fontSize:40;line-height:1.16;"><p style="text-align: center;">Das neue Bestellerprinzip beim Immobilienkauf &#8211; Fairere Aufteilung der Marklercourtage</p></h1></div><div class="fusion-clearfix"></div></div></div><div class="fusion-layout-column fusion_builder_column fusion-builder-column-12 fusion_builder_column_1_1 1_1 fusion-one-full fusion-column-first fusion-column-last" style="--awb-bg-size:cover;"><div class="fusion-column-wrapper fusion-column-has-shadow fusion-flex-column-wrapper-legacy"><div class="fusion-text fusion-text-13"><p style="text-align: center;"><span style="font-weight: 400;">Für seine beratende und unterstützende Funktion auf Eigentümer- und Käuferseite stellt der Makler bei einem vertraglichen Kaufabschluss eine Courtage in Rechnung. Die Höhe der Maklerprovision ist nicht gesetzlich festgeschrieben, sondern wird in der Regel vielmehr durch die Immobilienverbänden einvernehmlich unter den Verbandsmitgliedern geregelt. So liegt sie zur Zeit in Hamburg bei 6,25% des Kaufbetrages.</span></p>
</div><div class="fusion-clearfix"></div></div></div><div class="fusion-layout-column fusion_builder_column fusion-builder-column-13 fusion_builder_column_1_1 1_1 fusion-one-full fusion-column-first fusion-column-last" style="--awb-bg-size:cover;"><div class="fusion-column-wrapper fusion-column-has-shadow fusion-flex-column-wrapper-legacy"><div class="fusion-text fusion-text-14"><h2><strong>Neuregelung der Maklercourtage</strong></h2>
<p><span style="font-weight: 400;">Lange Zeit war es in Hamburg üblich, dass die Marklerprovision vom Käufer geschuldet wurde. Seit 2019 ist das “Bestellerprinzip”, wie es bereits schon bei der Vermietung gilt, auch für Kaufverträge in Planung. Dabei soll der Beauftragende zukünftig mit mindestens 50% der Maklergebühr belastet werden. Somit können lediglich nur noch bis zu maximal 50% der Maklercourtage dem Käufer angerechnet werden. Zudem gilt, dass der Nichtbesteller die Maklerprovision nur dann zahlen muss, wenn der Auftraggeber seinen Anteil bezahlt hat. Dies bedeutet: Zahlt der Verkäufer seine Gebühren des von ihm bestellten Maklers nicht, dürfen auch dem Käufer keine Kosten in Rechnung gestellt werden.</span></p>
<h2><strong>Ab wann ist mit der neuen Regelung zu rechnen?</strong></h2>
<p><span style="font-weight: 400;">Nach Beschluss des Bundestages vom 15.05.2020 muss noch der Bundesrat seine Zustimmung geben. Diese erfolgt voraussichtlich am 05.06.2020. </span></p>
<p><span style="font-weight: 400;">Ein Inkrafttreten des neuen Gesetzentwurfs würde dann sechs Monate nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt, voraussichtlich im</span><span style="font-weight: 400;"> Dezember 2020 oder Januar 2021</span><span style="font-weight: 400;"> erfolgen.</span></p>
</div><div class="fusion-clearfix"></div></div></div></div></div>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://gutzki-hamburg.de/das-neue-bestellerprinzip-fairere-aufteilung-der-marklercourtage/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>0</slash:comments>
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Die Folgen von Corona auf den Immobilienmarkt</title>
		<link>https://gutzki-hamburg.de/folgen-von-corona-auf-den-immoblienmarkt/</link>
					<comments>https://gutzki-hamburg.de/folgen-von-corona-auf-den-immoblienmarkt/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Jacqueline Gutzki]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 19 Apr 2020 10:47:25 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Immobilienverkauf]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://gutzki-hamburg.de/?p=1773</guid>

					<description><![CDATA[Die Folgen von Corona auf den Immobilienmarkt   In den letzten Wochen hat CoVid-19 auf unser soziales Leben, Gesundheitssystem und Aktienkurs bereits großen Einfluss genommen. Angesichts der fallenden Börsenkurse liegt die Frage nahe, wie sich das Virus auf den Immobilienmarkt auswirken wird.   Zur Zeit kann erst einmal Entwarnung bezüglich des Immobilienpreises  [...]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="fusion-fullwidth fullwidth-box fusion-builder-row-8 nonhundred-percent-fullwidth non-hundred-percent-height-scrolling" style="--awb-border-radius-top-left:0px;--awb-border-radius-top-right:0px;--awb-border-radius-bottom-right:0px;--awb-border-radius-bottom-left:0px;--awb-flex-wrap:wrap;" ><div class="fusion-builder-row fusion-row"><div class="fusion-layout-column fusion_builder_column fusion-builder-column-14 fusion_builder_column_1_1 1_1 fusion-one-full fusion-column-first fusion-column-last" style="--awb-bg-size:cover;"><div class="fusion-column-wrapper fusion-column-has-shadow fusion-flex-column-wrapper-legacy"><div class="fusion-title title fusion-title-9 fusion-sep-none fusion-title-center fusion-title-text fusion-title-size-one"><h1 class="fusion-title-heading title-heading-center fusion-responsive-typography-calculated" style="margin:0;--fontSize:40;line-height:1.16;">Die Folgen von Corona auf den Immobilienmarkt</h1></div><div class="fusion-clearfix"></div></div></div><div class="fusion-layout-column fusion_builder_column fusion-builder-column-15 fusion_builder_column_1_1 1_1 fusion-one-full fusion-column-first fusion-column-last" style="--awb-bg-size:cover;"><div class="fusion-column-wrapper fusion-column-has-shadow fusion-flex-column-wrapper-legacy"><div class="fusion-text fusion-text-15"><p style="text-align: center;"><span style="font-weight: 400;">In den letzten Wochen hat CoVid-19 auf unser soziales Leben, Gesundheitssystem und Aktienkurs bereits großen Einfluss genommen. Angesichts der fallenden Börsenkurse liegt die Frage nahe, wie sich das Virus auf den Immobilienmarkt auswirken wird.</span></p>
</div><div class="fusion-clearfix"></div></div></div><div class="fusion-layout-column fusion_builder_column fusion-builder-column-16 fusion_builder_column_1_1 1_1 fusion-one-full fusion-column-first fusion-column-last" style="--awb-bg-size:cover;"><div class="fusion-column-wrapper fusion-column-has-shadow fusion-flex-column-wrapper-legacy"><div class="fusion-text fusion-text-16"><p><span style="font-weight: 400;">Zur Zeit kann erst einmal Entwarnung bezüglich des Immobilienpreises geben werden. Zwar ist durch die auferlegte soziale Distanzierung der Vermittlungsvorgang verlangsamt worden, jedoch sind noch keine starken Auswirkungen im Kaufpreis oder sogar bei der Nachfrage zu erkennen. </span></p>
<p><span style="font-weight: 400;">Man kann mutmaßen, dass aufgrund der Krise die Immobilienpreise kurzfristig sinken werden. Ein Grund ist, dass Bundesanleihen aufgrund der </span><span style="font-weight: 400;">massiven staatlichen Hilfsprogramme für Investoren unattraktiver werden, wodurch wiederum die zur Zeit niedrigen Bauzinsen wieder steigen könnten. Ein weiterer Grund ist, dass Immobilieninvestoren durch die vermehrte Stundung der Mieten auf kurze Sicht weniger Rendite einfahren könnten und dadurch gezwungen sind, ihre Immobilien auf dem Markt anzubieten.</span></p>
<p><span style="font-weight: 400;">Es ist jedoch zu erwarten, dass die generelle Wohnungsnot und die wachsende Nachfrage nach Immobilien auch nach der Corona-Krise weiter bestehen wird. Es gibt sogar Grund zur Annahme, dass Deutschland durch den relativ souveränen Umgang mit der Krise und das leistungsstarke Gesundheitssystem ein noch attraktiveres Einwanderungsland werden könnte. Dies gilt insbesondere für Migranten aus kaufkraftstarken europäischen Ländern sowie der USA.</span></p>
<h2><strong>Können Wohnungsbesichtigungen trotz Corona noch stattfinden?</strong></h2>
<p><span style="font-weight: 400;">Grundsätzlich dürfen Einzelbesichtigungen noch durchgeführt werden. Jedoch soll auf Massenbesichtigungen verzichtet werden. Dazu erkundigen wir uns im Voraus über den Gesundheitszustand der jeweiligen Interessenten und achten darauf, dass die Hygienevorschriften eingehalten werden können. Als Alternative zur persönlichen Besichtigung bieten wir auch eine Video-Führung an, um einen ersten Einblick zu ermöglichen. Erst nach weiterhin bestehendem Interesse laden wir dann einzelne Bewerber zu individuellen Besichtigungsterminen ein.</span></p>
<p><span style="font-weight: 400;">Wie sieht es jedoch aus, wenn die zu verkaufende Eigentumswohnung noch vermietet ist?</span></p>
<p><span style="font-weight: 400;">Hier gilt es, mit den bestehenden Mietern bezüglich der Besichtigungstermine abzusprechen. Wenn möglich, sollten aber auch hier so wenige Besichtigungen wie möglich durchgeführt werden, um damit auch den Mieter nicht zu gefährden.</span></p>
<h2><strong>Darf der Mieter einen Termin aufgrund Corona verweigern?</strong></h2>
<p><span style="font-weight: 400;">Dies ist eine Frage, die vorsichtig abgewogen werden muss. Grundsätzlich gilt, dass der Mieter nach rechtzeitiger Terminabsprache eine Besichtigung in der Wohnung zulassen muss. Normalerweise wird für solche Fälle ein entsprechender Paragraph im Mietvertrag vereinbart. Unter dem Umstand einer Pandemie sind jedoch Massenbesichtigung für den Mieter unzumutbar und können daher vom Mieter verweigert werden. </span></p>
<p><span style="font-weight: 400;">Wenn allerdings nach einer sorgfältigen Vorauswahl nur einzelne Kaufinteressenten &#8211; möglicherweise mit Mundschutz, Handschuhen oder ähnlichem versehen &#8211; die Wohnung besichtigen wollen, so spricht einiges dafür, dass ein Mieter dies nicht gänzlich verweigern kann. </span></p>
<p><span style="font-weight: 400;">Mehrere nacheinander folgende Besichtigungen sind dennoch zu vermeiden. Bei Einzelterminen muss eventuell der Makler vorerst draußen bleiben. Sollte außerdem ein Corona-Fall im Hause bekannt sein sind keine Besichtigungen erlaubt und müssen daher abgesagt werden. Unklar ist derzeit auch die Rechtsfrage im Falle, dass der Mieter zu einer besonderen Risikogruppe gehört. Selbstverständlich würden wir hier von Besichtigungen, welche einen direkten Kontakt mit dem Mieter erfordern, absehen. </span></p>
<h2><strong>Können Verkäufer und Käufer trotz Corona noch zum Notar?</strong></h2>
<p><span style="font-weight: 400;">Grundsätzlich kann der Termin beim Notar wahrgenommen werden. Aus Praxiserfahrung bieten einige Notare bereits an, mithilfe von Video- oder Telefonkonferenzen in Kombination mit einer Vollmacht, den Kaufvertrag auch ohne körperliche Anwesenheit der Parteien zu beurkunden.</span></p>
</div><div class="fusion-clearfix"></div></div></div></div></div>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://gutzki-hamburg.de/folgen-von-corona-auf-den-immoblienmarkt/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>0</slash:comments>
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Eigentümerversammlung während der Corona-Epidemie?</title>
		<link>https://gutzki-hamburg.de/eigentuemerversammlung-trotz-corona/</link>
					<comments>https://gutzki-hamburg.de/eigentuemerversammlung-trotz-corona/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Jacqueline Gutzki]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 07 Apr 2020 20:58:58 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Corona]]></category>
		<category><![CDATA[Eigentümerversammlung]]></category>
		<category><![CDATA[WEG Verwaltung]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://gutzki-hamburg.de/?p=1723</guid>

					<description><![CDATA[Eigentümerversammlung während der Corona-Epidemie?   Die Eigentümerversammlung ist wohl eine der wichtigsten Veranstaltungen einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Hier werden mitunter wichtige Themen und Instandhaltungsmaßnahmen für das kommende Jahr besprochen. Aber auch die Jahresabrechnung vom Vorjahr und der neue Wirtschaftsplan werden in dieser Versammlung beschlossen.   Finden Eigentümerversammlungen trotz Corona noch statt? Nach dem  [...]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="fusion-fullwidth fullwidth-box fusion-builder-row-9 nonhundred-percent-fullwidth non-hundred-percent-height-scrolling" style="--awb-border-radius-top-left:0px;--awb-border-radius-top-right:0px;--awb-border-radius-bottom-right:0px;--awb-border-radius-bottom-left:0px;--awb-flex-wrap:wrap;" ><div class="fusion-builder-row fusion-row"><div class="fusion-layout-column fusion_builder_column fusion-builder-column-17 fusion_builder_column_1_1 1_1 fusion-one-full fusion-column-first fusion-column-last" style="--awb-bg-size:cover;"><div class="fusion-column-wrapper fusion-column-has-shadow fusion-flex-column-wrapper-legacy"><div class="fusion-title title fusion-title-10 fusion-sep-none fusion-title-center fusion-title-text fusion-title-size-one"><h1 class="fusion-title-heading title-heading-center fusion-responsive-typography-calculated" style="margin:0;--fontSize:40;line-height:1.16;">Eigentümerversammlung während der Corona-Epidemie?</h1></div><div class="fusion-clearfix"></div></div></div><div class="fusion-layout-column fusion_builder_column fusion-builder-column-18 fusion_builder_column_1_1 1_1 fusion-one-full fusion-column-first fusion-column-last" style="--awb-padding-right:10%;--awb-padding-left:10%;--awb-bg-size:cover;"><div class="fusion-column-wrapper fusion-column-has-shadow fusion-flex-column-wrapper-legacy"><div class="fusion-text fusion-text-17"><p style="text-align: center;"><span style="font-weight: 400;">Die Eigentümerversammlung ist wohl eine der wichtigsten Veranstaltungen einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Hier werden mitunter wichtige Themen und Instandhaltungsmaßnahmen für das kommende Jahr besprochen. Aber auch die Jahresabrechnung vom Vorjahr und der neue Wirtschaftsplan werden in dieser Versammlung beschlossen.</span></p>
</div><div class="fusion-clearfix"></div></div></div><div class="fusion-layout-column fusion_builder_column fusion-builder-column-19 fusion_builder_column_1_1 1_1 fusion-one-full fusion-column-first fusion-column-last" style="--awb-bg-size:cover;"><div class="fusion-column-wrapper fusion-column-has-shadow fusion-flex-column-wrapper-legacy"><div class="fusion-text fusion-text-18"><h2><b>Finden Eigentümerversammlungen trotz Corona noch statt?</b></h2>
<p><span style="font-weight: 400;">Nach dem Wohnungseigentumsgesetz besteht grundsätzlich die Pflicht, einmal im Jahr eine Eigentümerversammlung einzuberufen. Eine Eigentümerversammlung kann daher nicht einfach ausgesetzt werden.</span></p>
<p><span style="font-weight: 400;">Aufgrund der jetzigen Lage fragt man sich jedoch, ob und wie so eine Eigentümerversammlung noch durchgeführt werden soll.</span></p>
<p><span style="font-weight: 400;">Nach behördlichen Vorgaben wurden auf Grund des Kontaktverbots zunächst alle geplanten Eigentümerversammlungen abgesagt und auf einen unbestimmten Zeitpunkt verschoben.</span></p>
<h2><b>Können Eigentümerversammlungen online stattfinden?</b></h2>
<p><span style="font-weight: 400;">Zu Zeiten von Corona gehört das Homeoffice immer mehr zum normalen Alltag. Online-Konferenzdienste wie Skype, Zoom oder Hangouts werden immer beliebter. Es ist also eine berechtigte Frage, ob man die Eigentümerversammlung nicht einfach online abhalten kann. Der behördlichen Auflage des Kontaktverbots kann somit Folge geleistet werden und es bleibt den Teilnehmern sogar der Weg zum Versammlungsort erspart. Wie sieht es dabei jedoch mit der Rechtssicherheit aus? </span></p>
<p><span style="font-weight: 400;">Eine Eigentümerversammlung ist erst einmal keine öffentliche Veranstaltung. In vielen Teilungserklärungen gibt es dazu bestimmte Einschränkungen, wer zur Eigentümerversammlung überhaupt erscheinen darf. Sollte man sich also für eine Online-Versammlung entscheiden, muss gewährleistet sein, dass keine externe Person Zugriff zu dieser Versammlung hat. Neben der technischen Hürde spricht man im Wohnungseigentumsgesetz von “erschienen stimmberechtigten Eigentümern”, wobei &#8222;erschienen&#8220; mit &#8222;körperlich anwesend&#8220; zu übersetzen ist. Die Gefahr, dass diese virtuelle Eigentümerversammlung angefochten werden kann, besteht demnach weiter.</span></p>
<p><span style="font-weight: 400;">Prinzipiell lässt sich solch eine Web-Versammlung also praktisch zwar durchführen, nur kann diese gerade bei uneinigen Wohnungseigentümergemeinschaften zum Streitpunkt werden.</span></p>
<h2><b>Was schlagen wir unseren Kunden vor?</b></h2>
<p><span style="font-weight: 400;">Um wenigsten die Jahresabrechnung und den neuen Wirtschaftsplan beschließen zu können, und somit die lästige Steuererklärung vom Tisch zu bekommen, kann für wichtige Tagesordnungspunkte (TOPs) ein Umlaufbeschluss in Erwägung gezogen werden. Der Nachteil hierbei liegt darin, dass ALLE Eigentümer für “Ja” abstimmen müssen, damit dieser als beschlossen gilt. Die Allstimmigkeit ist hier zwingend erforderlich.</span></p>
<p><span style="font-weight: 400;">Es gibt aber eine Lösung, die Eigentümerversammlung dennoch stattfinden zu lassen. Dazu beruft die Hausverwaltung eine Versammlung zu den wichtigsten TOPs ein, für welche dann die Eigentümer ihre jeweiligen Vollmachten mitsamt Weisungen an die Verwaltung ausstellen. Alle dazu notwendigen Unterlagen werden den Eigentümern im Vorwege per Mail und bei Bedarf per Post zugestellt. Nach Einsicht können dann die Vollmachten und Weisung an die Verwaltung ausgestellt werden. Die Tagesordnungspunkte, welche eine aufwendigere Auseinandersetzung erfordern, müssen auf eine spätere Eigentümerversammlung vertagt werden.</span></p>
<p><span style="font-weight: 400;">Unsere Einschätzungen und Ideen, mit den derzeitigen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie umzugehen, entsprechen dem Stand vom 07.04.2020. Sowohl die rechtliche Lage als auch die Umsetzbarkeit unserer Lösungen kann sich durch neue behördliche Auflagen jederzeit ändern. Wir sind jedoch überzeugt, dass wir durch die beschriebenen Maßnahmen in Zusammenarbeit mit unseren Kunden auch unter den gegebenen Umständen stets eine praktikable Lösung finden werden.</span></p>
</div><div class="fusion-clearfix"></div></div></div></div></div>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://gutzki-hamburg.de/eigentuemerversammlung-trotz-corona/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>0</slash:comments>
		
		
			</item>
	</channel>
</rss>
